Prüfungen

Prüfungsbereiche

1. Beschaffung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren (90 Minuten)

 

2. Preisbildung (30 Minuten)

 

Formular zur Anmeldung: siehe Homepage der Apothekerkammer des Saarlandes -> Anmeldung Zwischenprüfung

 

Der Nachweis der Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Zulassung

Darüber entscheidet die APOTHEKERKAMMER des Saarlandes.

Anmeldung

Formulare zur Anmeldung: siehe Homepage der Apothekerkammer des Saarlandes -> Anmeldung PKA Abschlussprüfung bzw. Anmeldung vorzeitige Ablegung der AP

 

Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung sind beizufügen:
1. Einfaches Arbeitszeugnis als Nachweis über die Dauer der bisher abgeleisteten Ausbildung
2. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung
3. vorgeschriebenes Berichtsheft (Ausbildungsnachweise bis Monat der Anmeldung)
Bei einem Antrag auf Zulassung vor Ablauf der im Ausbildungsvertrag eingetragenen Ausbildungszeit (§ 45 BBiG und §§ 10 und 11 der Prüfungsordnung PKA neu 2014) ist zusätzlich beizufügen: Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses oder eine aktuelle Leistungsbeurteilung der zuletzt besuchten berufsbildenden Schule

Prüfungsbereiche und Dauer

1. Schriftliche Prüfungsbereiche

90 Minuten

Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke

90 Minuten

Warensortiment

60 Minuten

Wirtschafts- und Sozialkunde

 

2. Praktische und mündliche Prüfungsbereiche

45 Minuten

Warenwirtschaft

30 Minuten

Beratungsgespräch

   

Bestehensregeln

 

aus Prüfungsordnung für PKA 2014 (siehe Apothekerkammer des Saarlandes)

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

 

1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,

 

2. im Prüfungsbereich Warensortiment mit mindestens „ausreichend“,

 

3. in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und

 

4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet werden.

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