Berufsausübung

Nach abgeschlossener Berufsausbildung ist der Großteil der PKA in öffentlichen Apotheken (Offizin-Apotheken) beschäftigt.

Außerhalb der öffentlichen Apotheken findet die PKA Berufsmöglichkeiten in Krankenhaus-Apotheken, in Apotheken der Bundeswehr, in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, in Pharmalabors und in der Pharmaproduktion, im pharmazeutischen Großhandel, bei Importeuren und Reimporteuren von Arzneimitteln, in Abrechnungsstellen, bei Pharmasoftware-Firmen, im Außendienst der Hersteller, in Drogeriemärkten, Einzelhandelsbetrieben ...

Vergütung

Das Gehalt der PKA wird durch den Tarifvertrag festgelegt, den die Apothekengewerkschaft ADEXA (für die Arbeitnehmer) und der Arbeitgeberverband ADA aushandeln. Voraussetzung für die Zahlung des Tarifgehalts ist, dass sowohl die Auszubildende/Angestellte Mitglied bei ADEXA ist als auch die Chefin/der Chef in der Arbeitgebervertretung ADA organisiert ist.

Daneben regelt der Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter z. B. Urlaubsanspruch, wöchentliche Arbeitszeit, Sondervergütungen ...

Bei den meisten Ausbildungsverhältnissen wird bei Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbart, dass die Regelungen der Tarifverträge für den Ausbildungsvertrag angewandt werden.

Für Auszubildende in Krankenhausapotheken gelten andere tarifliche Regelungen (wöchentliche Arbeitszeit, Urlaubsregelung, Ausbildungsvergütung).

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