Sozialversicherungsfachangestellte

Die Auszubildenden des Berufes „Sozialversicherungsfachangestellte“ kommen von den gesetzlichen Krankenkassen sowie der Knappschaft. Der Unterricht findet in Blockform statt; pro Halbjahr kommen die Schülerinnen und Schüler für eine sechswöchige Blockphase in die Schule. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und endet mit einer Prüfung, für die weitgehend das Bundesversicherungsamt in Bonn zuständig ist.

In den Betrieben kümmern sich die Fachangestellten um die Betreuung von Versicherungsverhältnissen aus den Bereichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherungen. Dazu gehören besonders die Prüfung von Leistungsansprüchen sowie die Berechnung von Beiträgen und Leistungen auf der Grundlage der jeweiligen Rechtsvorschriften des Sozialversicherungsrechts.

Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in den Krankenkassen, die theoretische Ausbildung in 2 Blockphasen pro Schuljahr in der Berufsschule sowie in Lehrgängen in den Bildungseinrichtungen der jeweiligen Krankenkasse.

In der Regel dauert die Ausbildung drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auf 2,5 Jahre verkürzt werden.

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