Ausbildungsordnung (Betriebliche Ausbildung)

Ziele

Die gemeinsame Ausbildungsordnung für die Ausbildungsberufe „Verkäufer/Verkäuferin“ und „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“, die am 1. August 2004 in Kraft trat, verfolgt u. a. folgende Ziele: Sicherung einer bedarfsgerechten Ausbildung, Anpassung an neue Sortimentsstrukturen, Verstärkung der Kundenorientierung, Erhöhung der Attraktivität für Jugendliche, Perspektiven für Fortbildung und Karriere.

Qualifikationseinheiten

Neben gemeinsamen Pflichtqualifikationseinheiten bringt die neue Ausbildungsordnung Wahlqualifikationseinheiten mit sich. Sowohl für die zweijährige Ausbildung „Verkäufer/Verkäuferin“ als auch für die dreijährige Ausbildung „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ ist eine der vier Wahlqualifikationen Warenannahme und Warenlagerung, Beratung und Verkauf, Kasse oder Marketing festzulegen. Für Kaufleute im Einzelhandel gilt im dritten Jahr eine Auswahl von drei aus acht Wahl-Qualifikationseinheiten. Mit der Wahlmöglichkeit dieser Qualifikationseinheiten soll den Bedürfnissen der unterschiedlichen Betriebsformen des Einzelhandels (z.B. Fachgeschäft, Warenhaus, Discounter) Rechnung getragen werden.

Inhalte

Das Ausbildungsberufsbild beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind. Der Ausbildungsrahmenplan regelt die Inhalte der betrieblichen Berufsausbildung verbindlich. Die Ausbildungsdauer beträgt bei den Verkäufern zwei Jahre und bei den Kaufleuten im Einzelhandel drei Jahre. Die Bestimmungen über die Zwischen- und Abschlussprüfung regeln Inhalt und Art der einzelnen Prüfungsteile.

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