Prüfungen

  • Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist eine Zwischenprüfung abzulegen, die von der IHK des Saarlandes organisiert wird. Die Prüfung wird in programmierter Form durchgeführt (Aufgaben mit mehreren Antwortvorschlägen zum Ankreuzen).

  • Die Teilnahme an der Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres (Frühjahr oder Herbst) ist Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

  • Am Ende der Ausbildung (also üblicherweise nach drei Jahren) findet die Abschlussprüfung statt. Die Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil aufgeteilt. Sie wird von der IHK des Saarlandes organisiert und findet in den Räumen der Friedrich-List-Schule statt.

  • Der schriftliche Prüfungsteil wird in Wirtschafts- und Sozialkunde sowie in Kaufmännischer Steuerung und Kontrolle in programmierter Form durchgeführt, in Immobilienwirtschaft in offener Form.

  • In der etwa 6 Wochen später stattfindenden mündlichen Prüfung wird eine praxisbezogene Situationsaufgabe aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft gestellt.
    In der mündlichen Prüfung bekommt der Prüfling zwei Aufgaben zur Auswahl vorgelegt. Eine davon ist zu bearbeiten.
    Die Aufgaben entsprechen einem zu lösenden Problemfall, wie er in der Praxis bei auftreten kann. Der Prüfling erhält eine Einarbeitungszeit von 15 Min., in der er sich mit Hilfe von Unterlagen auf das Prüfungsgespräch vorbereiten kann.

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