Prüfungen

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet als gestreckte Abschlussprüfung statt und besteht aus zwei Teilen.
Es findet keine Zwischenprüfung statt.

Teil 1 wird schriftlich am Ende des 2. Ausbildungsjahres mit den Prüfungsbereichen Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde durchgeführt.

Diese Prüfung entspricht der zeitgleich stattfindenden Verkäuferprüfung. (Damit gilt die Verkäuferabschlussprüfung bei Fortsetzung der Ausbildung im Beruf „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" als Teil 1 der Kaufleuteprüfung)

Teil 2 wird am Ende der Ausbildung schriftlich im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel" und mündlich im fallbezogenen Fachgespräch durchgeführt, wobei eine der acht Wahlqualifikationen Prüfungsgegenstand ist.

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.